Jul
01

Leider gab es letzte 3 Wochen Nichts zum schreiben – obwohl die Baugenehmigung längst da ist, konnte unsere Baufirma mit den Arbeiten nicht anfangen. Es lag am Subunternehmen das die Erdarbeiten und Kellerbau machen sollte. Es ist schade, das Wetter war in diesen Wochen wie für Bau bestellt. Letztendlich ist der Verzug nicht schlimm, solange Qualität und Endtermin nicht gefährdet bleiben…

Jetzt scheint die Sache voranzugehen. Grundstück ist zum Teil abgesteckt und morgen (hoffentlich) soll Mutterboden abgehoben werden.

Unser grüne Freund (der Baum) bereitet uns das nächste Problem vor.  Wir müssen uns noch gedulden bis unsere “Beziehung” richtig läuft… Aber er war ja zuerst da :)

Wir haben in der Zwischenzeit die Firma “a.r.c.tec – Baumpflege Bayerlein” beauftragt den Wurzelvorhang zu errichten und die Krone abzuschneiden. Die Arbeiten mit Krone wurden heute gemacht. Aber der Wurzelvorhang… Der Abstand zur Garage beträgt im Plan ca. 2,20 m. Aber um das Bau der Garage zu ermöglichen müsste der Vorhang NUR (laut der Firma a.r.c.tec) ca. 60cm vom Baum entfernt gemacht werden, was natürlich zu wenig ist (ich habe irgendwas über min. 2,50m gehört).

Jetzt werden wir erst Mutterboden abheben, genau abstecken und schauen, ob und wie wir Platz für den Vorhang gewinnen können.

Was ich nicht verstehe – falls das Bauamt eine Baugenehmigung mit Auflagen bzgl. einer Wurzelvorhang erteilt, könnte man erwarten, dass bei den Abständen auch für den Bau technologisch notwendiger Raum berücksichtigt ist. Es scheint aber nicht der Fall zu sein.

Jun
09

Es ist soweit, die Baugenehmigung ist da! Das Ganze hat 5 Wochen gedauert, was, meiner Ansicht nach, recht akzeptabel ist. Noch mal möchte ich Lob an die Mitarbeiter des Bauamtes aussprechen – freundlich, fachlich und hilfsbereit.

Einzige Punkt wo ich was zum Meckern hätte – die Gebühr. Der Preis des Bauvorhabens war knapp 25% höher angesetzt als vom Bauträger. Daraus hat sich höhere Gebühr ergeben. Aber das werden wir noch verkraften.

Schutz des Baumes vs. Garagenbau

Am interessantesten waren für uns die Auflagen fürs Garagenbau angesichts der Situation mit dem Baum auf dem Nachbargrundstück. Und so sehen die Auflagen aus:

„Um den Erhalt des Baumes sicher zu stellen, sind folgende Auflagenpunkte seitens des Bauherrn zu erfüllen:

  • Abgrabungen im Wurzelbereich dürfen nur in Handschachtung erfolgen.
  • Zur Sicherung de Baumes ist vor Baubeginn durch eine Fachfirma ein statischer Wurzelvorhang entlang der Garagenseite anzulegen.
  • Die Krone kann bauseitig um 10-15% eingekürzt werden. Dabei kann die unterste Astreihe bis zum Stamm eingekürzt werden.
  • Weitere evtl. erforderliche Arbeiten sind vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Während der Bauarbeiten sind die DIN 18920 und „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ zu beachten.”

Also – die Garage darf so gebaut werden wie geplant und der Baum kann bleiben! Das war unsere Idealvorstellung. Hoffentlich wird es nicht zu teuer werden.

Befreiung vom Bebauungsplan

Der andere interessante Punkt war die Abwesenheit des Bebauungsplans für das Grundstück. Schon vor dem Grundstückkauf fragte ich die Mitarbeiter des Bauamtes, ob und was ich auf dem Grund bauen darf. Damals bekam ich eine mündliche Aussage – ja, das Haus darf gebaut werden. Aber nur mündlich. Beim Notar konnte ich kein Rücktrittsrecht, für den Fall dass kein Bau genehmigt wird, durchsetzen. Deshalb war die Situation ein wenig heikel.  Nun haben wir aber die Befreiung von dem Bebauungsplan, mit der Begründung „sonst läst sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen“.

Fazit: noch ein Schritt weiter auf dem Weg zum „Traumhaus“!

Mai
18

Die schöne Eiche auf dem benachbarten Grundstück im Süden macht Probleme.

Beim Telefongespräch mit Stadtplanungsamt habe ich erfahren dass das Bauvorhaben durch das Stadtplanungsamt schon genehmigt ist, aber wegen der Eiche erst zum Ordnungsamt gehen muss, da der Baum dem Baumbestandschutz unterliegt. Es hieß – wenn wir auf die Garage erstmal verzichten, wäre die Baugenehmigung in ein paar Tagen erteilt (das wäre 2 Wochen! Recht schnell).  Aber… Die Garage ist unterirdisch geplant und wäre nur 2 Meter von der Eiche entfernt. Das bedeutet Eingriff in Wurzelbereich und erfordert eine Genehmigung des zuständigen Amtes (das Ordnungsamt in Fürth).

Hier noch mal die ganze Konstellation:

  • den Baum möchten wir so stehen lassen wie er ist
  • die Baumkrone muss von der Hausseite leicht abgeschnitten werden
  • der Baum steht auf dem fremden Grundstück, 70 cm. von der Grundstücksgrenze entfernt
  • Bau der Garage erfordert Eingriff in Wurzelreich in ca. 2 Meter vom Baum entfernt
  • Wir wissen noch nicht, ob es sich um einen „besonders wertvollen Baum“ handelt oder nicht.
  • Auf jeden Fall muss eine Hangsicherung errichtet werden (die Garage würde das darstellen).
  • S. das Bild unten.

Ich kann nur raten was mögliche Lösungswege sein können:

  1. Alles kann so gebaut werden wie geplant (der Baum wird es „ertragen“ können)
  2. Baum geht weg und ein Ersatzbaum muss eingepflanzt werden
  3. Die Garage darf nicht gebaut werden. Hier hätten wir wirklich ein Problem – in der Straße kann man kaum wo parken. Eine andere Lage für die Doppelgarage ist nicht möglich wegen Lage des Grundstücks. Eine Hangsicherung an der Seite wäre das nächste Problem.
  4. Es darf nur eine Einzelgarage entstehen. Das wäre noch akzeptabel, obwohl nicht schön – wir haben und brauchen 2 Autos.

Jetzt heißt es abwarten – nächste Woche wird ein Experte vom Amt vorbeikommen und die Sache Vorort anschauen.

Was ich gleich sagen kann: bis jetzt läuft die Kommunikation mit den Bau-Behörden perfekt – die Leute sind hilfsbereit, rufen zurück, informieren und schlagen mögliche Varianten vor.

Baumbestand - Eiche

Baumbestand: die Eiche im Süden und deren Wurzeln kann die Planung der Garage beeinflussen.

24.05.2010

Ein aktuelles Foto des Baums

Eiche

Eiche

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