Die Wände des Erdgeschosses stehen und sind für das einlegen der Decke vorbereitet.
Der vergessene Segmentbogen über dem Wohnzimmereingang wurde am Freitag korrigiert. Danke an Herrn Schmidt und Schuster Bau! An der Stelle läuft die Kommunikation gut.
Wo es mit der Kommunikation noch nicht klappt – Absprache der nächsten Schritte und Auswahl der Materialien dafür.
Am Montag soll die Decke gegossen werden und am Donnerstagabend kam die Frage über Anschluss der Dunstabzugshaube in der Küche. Zum Glück haben wir die Küche vor kurzem bestellt. Die Verkäuferin war nett und am Samstagvormittag den Installationsplan geschickt. Alle benötigten Teile (wie Flachkanal, Mauerkasten mit Flachanschluss und Umlenkstück) die in die Decke rein müssen, konnte ich im Baumarkt noch am Samstag kaufen. Noch muss ich die Teile rechtzeitig am Montag zur Baustelle fahren.
Aber das war knapp. Uns wurde nicht explizit gesagt “die Küchenplan brauchen wir da und da…” Ich befürchte die anderen Informationen, bzw. Fragen werden wir auch kurz vor der geplanten Ausführung bekommen. Z.B. Laut dem Bauzeitplan, Mitte Oktober, werden die Fenster eingebaut. Ich nehme an, diese müssen davor auch gefertigt und geliefert werden. Wir haben schon mehrmals angedeutet, dass wir mit Standardfenstern an manchen Stellen, wie Wohnzimmer, vielleicht nicht zufrieden werden. Die Antwort die kommt – „wir werden alles mit Fensterbauer besprechen“. Wann? Das muss früh genug passieren. Sonst werden wir, wegen Zeitmangel, an einen Fensterbauer gebunden und, unter Umständen, auf manche Extrawünsche verzichten müssen. Im Bauvertrag ist Folgendes zu finden: „Unschlüssigkeiten bei der Materialauswahl gelten als terminverlängernd“. Leider steht es niergendwo, wie viel Zeit den Bauherren zur Auswahl zu Verfügung steht. Nachhinein würde ich das gerne in die Baubeschreibung oder Bauvertrag eintragen können.
Die Entscheidung mit einem Generalübernehmer zu bauen, wird mit dem Gedanken getroffen “ich habe keine Erfahrung, ich brauche jemanden auf meiner Seite”. Mit einem schweren Fokus auf Kommunikation.

Korregierter Segmentbogen

Vorbereitung für die Erdgeschossdecke

Gerüst für den Balkon

Aussichten Richtung Nürnberg: Altstadt, Fernsehturm und Nürnberger Versicherungsturm
Schon seit ein paar Wochen haben wir einen großen Fehler verstanden: der Zahlungsplan im unseren Bauvertrag entspricht nicht dem Baufortschritt. Es passiert schnell – man achtet beim Verhandeln auf kleinere Dinge wie Fenster und Türen und lässt den Zahlungsplan komplett außer Acht.
Solange alles gut läuft ist es nicht schlimm. Mit unserem Generalübernehmer habe ich bis jetzt keinen Grund große Angst von z.B. dessen Insolvenz zu haben. Unser Zahlungsplan ist nicht optimal, aber hält sich noch in Grenzen. Es gibt (laut Internet) viel drastischere Beispiele. Trotzdem bin ich irgendwie nicht glücklich wenn ich sehe, dass für 41% (>100.000€) der Hausbaukosten, wir nur einen Keller mit Betondecke haben. Noch nicht gedämmt.
Aber wenn’s ernst werden sollte:
- die Unternehmen haben meinst beschränkte Haftung (GmbH) und haften nur mit Gesellschaftsvermögen und das ist im 99% der Fällen viel zu wenig
- die Zusammenarbeit mit einem Bauunternehmen kann erheblich erschwert werden, durch die fehlende Ausgeglichenheit. Falls ein Unternehmen schon bei ersten Zahlungen die ganzen Gewinne verbucht, sinkt die Motivation
- Die Zahlungen sind nicht an Bauarbeiten gebunden, sondern an Ereignisse. Wie z.B. „Kellerdecke fertig“. H-m-m… Aber der Keller ist noch längst nicht fertig.
Also – passt auf bei Zahlungsplänen!
Es ist soweit, der letzte der “Vorbereitungsschritten” ist gemacht worden. Heute unterschrieben wir den Vertrag für das Bau unseres Hauses mit der Firma „Schmidt Wohnbau“ aus Heilsbronn.
In insgesamt ca. 4 Sitzungen konnten wir uns, auf Basis der Baubeschreibung und vorläufigen Plänen, in allen Hauptpunkten eine Einigung erzielen. Was bei dem Grundstück für uns wichtig war:
- die Firma übernimmt alle Risiken was die schmale und steile Anfahrt angeht.
- da für das Grundstück keinen Bebauungsplan vorliegt, haben wir uns im Vertrag ein Rücktrittrecht eingeräumt, für den theoretischen Fall, dass wir keine Baugenehmigung bekommen.
Das Wichtigste – das Haus muss am 31.12.2010 Bezugsfertig sein.
Nun liegt der Ball bei der Schmidt Wohnbau!
Hier ein paar Eckdaten zu dem Bauvorhaben:
- 2 Vollgeschoße, 12.5 x 8.5 Meter, Dach 22°, ohne Spitzboden im Dach
- es wird aus Poroton T10 gebaut
- vollunterkellert, lichte Kellerhöhe 2,51 m
- Fußbodenheizung in EG und OG
- Arbeitszimmer im Keller bekommt einen separaten Hauseingang und ein Fenster
- Doppelgarage
- Außentreppe zum Haus
- Vorbereitung für Sauna im Keller
Nun bleibt es noch den Bauvertrag einigermaßen sinnvoll und ausgeglichen zu gestalten. Da der „Standardvertrag“ (lässt Euch bloß nie von dem Begriff irritieren, einen Standardvertrag gibt’s nicht) vom Auftragsnehmer zu kurz gehalten war und eher Bauherr „unfreundlich“ gestaltet, hat Anwalt meine Befürchtungen bestätigt und hat vom Unterschreiben abgeraten.
Eine Stunde später, nach ein paar Minuten Internet-Recherchen, habe ich einen Mustervertrag vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gefunden: http://www.hausundgrund.de/hug_kostenfreier_bauvertrag.html.
Telefonisch hat sich die Baufirma erklärt, keine Probleme mit dem Vertrag zu haben. Vorausgesetzt – beide Parteien können „eigene Sachen“ eintragen. An sich – völlig OK. Wir treffen uns heute Abend dafür.
Und die Anwaltsgebühr muss noch bezahlt werden…