Jun
09

Es ist soweit, die Baugenehmigung ist da! Das Ganze hat 5 Wochen gedauert, was, meiner Ansicht nach, recht akzeptabel ist. Noch mal möchte ich Lob an die Mitarbeiter des Bauamtes aussprechen – freundlich, fachlich und hilfsbereit.

Einzige Punkt wo ich was zum Meckern hätte – die Gebühr. Der Preis des Bauvorhabens war knapp 25% höher angesetzt als vom Bauträger. Daraus hat sich höhere Gebühr ergeben. Aber das werden wir noch verkraften.

Schutz des Baumes vs. Garagenbau

Am interessantesten waren für uns die Auflagen fürs Garagenbau angesichts der Situation mit dem Baum auf dem Nachbargrundstück. Und so sehen die Auflagen aus:

„Um den Erhalt des Baumes sicher zu stellen, sind folgende Auflagenpunkte seitens des Bauherrn zu erfüllen:

  • Abgrabungen im Wurzelbereich dürfen nur in Handschachtung erfolgen.
  • Zur Sicherung de Baumes ist vor Baubeginn durch eine Fachfirma ein statischer Wurzelvorhang entlang der Garagenseite anzulegen.
  • Die Krone kann bauseitig um 10-15% eingekürzt werden. Dabei kann die unterste Astreihe bis zum Stamm eingekürzt werden.
  • Weitere evtl. erforderliche Arbeiten sind vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Während der Bauarbeiten sind die DIN 18920 und „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ zu beachten.”

Also – die Garage darf so gebaut werden wie geplant und der Baum kann bleiben! Das war unsere Idealvorstellung. Hoffentlich wird es nicht zu teuer werden.

Befreiung vom Bebauungsplan

Der andere interessante Punkt war die Abwesenheit des Bebauungsplans für das Grundstück. Schon vor dem Grundstückkauf fragte ich die Mitarbeiter des Bauamtes, ob und was ich auf dem Grund bauen darf. Damals bekam ich eine mündliche Aussage – ja, das Haus darf gebaut werden. Aber nur mündlich. Beim Notar konnte ich kein Rücktrittsrecht, für den Fall dass kein Bau genehmigt wird, durchsetzen. Deshalb war die Situation ein wenig heikel.  Nun haben wir aber die Befreiung von dem Bebauungsplan, mit der Begründung „sonst läst sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen“.

Fazit: noch ein Schritt weiter auf dem Weg zum „Traumhaus“!

Mai
03

Die Baupläne waren am letzten Freitag fertig (das ging richtig schnell!) und Unterschriften von 2 Nachbarnfamilien sind da. Nur einer Unterschrift fehlt – die Besitzerin des riesigen unbebauten Grundstücks ist verstorben und die Erben sind noch nicht gefunden. Der Anwalt der Frau (seine Adresse habe ich von dem Verkäufer bekommen) sagte er kann unterschreiben, danach müssen die Unterlagen bei einem Gericht bestätigt werden. Das heißt vor Ende Juli kann man mit dem Antrag auf Baugenehmigung nicht rechnen. Ich werde die Baupläne ohne den Unterschrift bei dem Bauplanungsamt einreichen. Meines Wissens ist es kein Problem an sich.

Apr
28

Wir arbeiten diese Woche mit unserem Bauleiter, Herrn Schmidt, an Plänen des Hauses. Die Zeit ist knapp und die Baugenehmigung muss so schnell wie möglich beantragt werden.

Da wir schon beim unterzeichnen vom Bauauftrag vorläufige Pläne hatten (Grundrisse, Größe und Lage von Fenster und Türen) und dank dem Herrn Schmidt geht es ziemlich zügig voran. Schon nach 2 Tagen Telefon und Mail-Kommunikation scheinen die Grundrissen und die Lage des Hauses und der Garage vollständig geklärt zu sein.

Ich habe leider noch nie einen (baugenehmingungsreifen) Bauplan gesehen, deshalb kann nicht abschätzen was uns alles noch fehlt. Berechnung der Statik, Höhenangaben, Unterschriften der Nachbarn… Jetzt haben wir 2D und 3D Ansichten in 1:100 Maßstab, wie diese:

Haus 3D Ansicht

Grundrisse Erdgeschoß

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