Archive for the 'Baugenehmigung' Category

Jun
09

Es ist soweit, die Baugenehmigung ist da! Das Ganze hat 5 Wochen gedauert, was, meiner Ansicht nach, recht akzeptabel ist. Noch mal möchte ich Lob an die Mitarbeiter des Bauamtes aussprechen – freundlich, fachlich und hilfsbereit.

Einzige Punkt wo ich was zum Meckern hätte – die Gebühr. Der Preis des Bauvorhabens war knapp 25% höher angesetzt als vom Bauträger. Daraus hat sich höhere Gebühr ergeben. Aber das werden wir noch verkraften.

Schutz des Baumes vs. Garagenbau

Am interessantesten waren für uns die Auflagen fürs Garagenbau angesichts der Situation mit dem Baum auf dem Nachbargrundstück. Und so sehen die Auflagen aus:

„Um den Erhalt des Baumes sicher zu stellen, sind folgende Auflagenpunkte seitens des Bauherrn zu erfüllen:

  • Abgrabungen im Wurzelbereich dürfen nur in Handschachtung erfolgen.
  • Zur Sicherung de Baumes ist vor Baubeginn durch eine Fachfirma ein statischer Wurzelvorhang entlang der Garagenseite anzulegen.
  • Die Krone kann bauseitig um 10-15% eingekürzt werden. Dabei kann die unterste Astreihe bis zum Stamm eingekürzt werden.
  • Weitere evtl. erforderliche Arbeiten sind vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Während der Bauarbeiten sind die DIN 18920 und „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ zu beachten.”

Also – die Garage darf so gebaut werden wie geplant und der Baum kann bleiben! Das war unsere Idealvorstellung. Hoffentlich wird es nicht zu teuer werden.

Befreiung vom Bebauungsplan

Der andere interessante Punkt war die Abwesenheit des Bebauungsplans für das Grundstück. Schon vor dem Grundstückkauf fragte ich die Mitarbeiter des Bauamtes, ob und was ich auf dem Grund bauen darf. Damals bekam ich eine mündliche Aussage – ja, das Haus darf gebaut werden. Aber nur mündlich. Beim Notar konnte ich kein Rücktrittsrecht, für den Fall dass kein Bau genehmigt wird, durchsetzen. Deshalb war die Situation ein wenig heikel.  Nun haben wir aber die Befreiung von dem Bebauungsplan, mit der Begründung „sonst läst sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen“.

Fazit: noch ein Schritt weiter auf dem Weg zum „Traumhaus“!

Mai
18

Die schöne Eiche auf dem benachbarten Grundstück im Süden macht Probleme.

Beim Telefongespräch mit Stadtplanungsamt habe ich erfahren dass das Bauvorhaben durch das Stadtplanungsamt schon genehmigt ist, aber wegen der Eiche erst zum Ordnungsamt gehen muss, da der Baum dem Baumbestandschutz unterliegt. Es hieß – wenn wir auf die Garage erstmal verzichten, wäre die Baugenehmigung in ein paar Tagen erteilt (das wäre 2 Wochen! Recht schnell).  Aber… Die Garage ist unterirdisch geplant und wäre nur 2 Meter von der Eiche entfernt. Das bedeutet Eingriff in Wurzelbereich und erfordert eine Genehmigung des zuständigen Amtes (das Ordnungsamt in Fürth).

Hier noch mal die ganze Konstellation:

  • den Baum möchten wir so stehen lassen wie er ist
  • die Baumkrone muss von der Hausseite leicht abgeschnitten werden
  • der Baum steht auf dem fremden Grundstück, 70 cm. von der Grundstücksgrenze entfernt
  • Bau der Garage erfordert Eingriff in Wurzelreich in ca. 2 Meter vom Baum entfernt
  • Wir wissen noch nicht, ob es sich um einen „besonders wertvollen Baum“ handelt oder nicht.
  • Auf jeden Fall muss eine Hangsicherung errichtet werden (die Garage würde das darstellen).
  • S. das Bild unten.

Ich kann nur raten was mögliche Lösungswege sein können:

  1. Alles kann so gebaut werden wie geplant (der Baum wird es „ertragen“ können)
  2. Baum geht weg und ein Ersatzbaum muss eingepflanzt werden
  3. Die Garage darf nicht gebaut werden. Hier hätten wir wirklich ein Problem – in der Straße kann man kaum wo parken. Eine andere Lage für die Doppelgarage ist nicht möglich wegen Lage des Grundstücks. Eine Hangsicherung an der Seite wäre das nächste Problem.
  4. Es darf nur eine Einzelgarage entstehen. Das wäre noch akzeptabel, obwohl nicht schön – wir haben und brauchen 2 Autos.

Jetzt heißt es abwarten – nächste Woche wird ein Experte vom Amt vorbeikommen und die Sache Vorort anschauen.

Was ich gleich sagen kann: bis jetzt läuft die Kommunikation mit den Bau-Behörden perfekt – die Leute sind hilfsbereit, rufen zurück, informieren und schlagen mögliche Varianten vor.

Baumbestand - Eiche

Baumbestand: die Eiche im Süden und deren Wurzeln kann die Planung der Garage beeinflussen.

24.05.2010

Ein aktuelles Foto des Baums

Eiche

Eiche

Mai
03

Die Baupläne waren am letzten Freitag fertig (das ging richtig schnell!) und Unterschriften von 2 Nachbarnfamilien sind da. Nur einer Unterschrift fehlt – die Besitzerin des riesigen unbebauten Grundstücks ist verstorben und die Erben sind noch nicht gefunden. Der Anwalt der Frau (seine Adresse habe ich von dem Verkäufer bekommen) sagte er kann unterschreiben, danach müssen die Unterlagen bei einem Gericht bestätigt werden. Das heißt vor Ende Juli kann man mit dem Antrag auf Baugenehmigung nicht rechnen. Ich werde die Baupläne ohne den Unterschrift bei dem Bauplanungsamt einreichen. Meines Wissens ist es kein Problem an sich.

Apr
28

Wir arbeiten diese Woche mit unserem Bauleiter, Herrn Schmidt, an Plänen des Hauses. Die Zeit ist knapp und die Baugenehmigung muss so schnell wie möglich beantragt werden.

Da wir schon beim unterzeichnen vom Bauauftrag vorläufige Pläne hatten (Grundrisse, Größe und Lage von Fenster und Türen) und dank dem Herrn Schmidt geht es ziemlich zügig voran. Schon nach 2 Tagen Telefon und Mail-Kommunikation scheinen die Grundrissen und die Lage des Hauses und der Garage vollständig geklärt zu sein.

Ich habe leider noch nie einen (baugenehmingungsreifen) Bauplan gesehen, deshalb kann nicht abschätzen was uns alles noch fehlt. Berechnung der Statik, Höhenangaben, Unterschriften der Nachbarn… Jetzt haben wir 2D und 3D Ansichten in 1:100 Maßstab, wie diese:

Haus 3D Ansicht

Grundrisse Erdgeschoß

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